Typ |
Beschreibung |
|
Elternbriefe |
Hier finden Sie aktuelle Elternbriefe der Marienschule Strücklingen.
Hier finden Sie aktuelle Elternbriefe der Marienschule Strücklingen. |
|
Ganztag Anmeldung |
Seit dem Schuljahr 2012/ 13 ist unsere Schule eine offene Ganztagsschule. Wir bieten von Montag bis... [Mehr]
Seit dem Schuljahr 2012/ 13 ist unsere Schule eine offene Ganztagsschule. Wir bieten von Montag bis Donnertag eine Ganztagsbetreuung an. Schwerpunkt unseres Ganztagskonzepts ist eine qualifizierte Hausaufgabenbetreuung für die verschiedenen Jahrgänge, die von den Lehrern des Jahrgangs und unseren pädagogischen Mitarbeiterinnen übernommen wird. Falls Ihr Kind an der Hausaufgabenbetreuung teilnimmt, ist es verbindlich, dass Ihr Kind am gemeinsamen Mittagessen teilnimmt.
Anmeldungen dazu erfolgen vor den Sommerferien und zu den Zeugnisferien im Januar. Anmeldungen im laufenden Schuljahr werden nur in dringenden Notfällen angenommen (z.B. Aufnahme einer Berufstätigkeit der Eltern). Bei einer Anmeldung zu unserem Ganztagsangebot bedenken Sie bitte, dass Ihr Kind regelmäßig daran teilnehmen muss. Arzttermine, Geburtstage o.Ä. können in dieser Zeit nicht wahrgenommen werden. Bei dringenden Terminen bitten wir darum Ihr Kind mindestens einen Tag vorher schriftlich zu entschuldigen. |
|
Material- und Bücherlisten |
Auch in diesem Schuljahr können an unserer Schule Lernmittel gegen Zahlung eines Entgelts... [Mehr]
Auch in diesem Schuljahr können an unserer Schule Lernmittel gegen Zahlung eines Entgelts ausgeliehen werden. Die Teilnahme an dem Ausleihverfahren ist freiwillig und kann für jedes Schuljahr neu entschieden werden.
Wenn Sie an dem Ausleihverfahren teilnehmen wollen, geben Sie bitte das beiliegende Formular „Anmeldung“ ausgefüllt und unterschrieben an die Schule zurück.
Empfängerinnen oder Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II (Grundsicherung für Arbeit Suchende), dem SGB VIII - Schülerinnen und Schüler, denen Hilfe zur Erziehung mit Unterbringung außerhalb des Elternhauses gewährt wird (im Wesentlichen Heim- und Pflegekinder) -, dem SGB XII (Sozialhilfe), dem Asylbewerberleistungsgesetz, nach § 6 a Bundeskindergeldgesetz (Kinderzuschlag) oder dem Wohngeldgesetz (WoGG) nur in den Fällen, wenn durch Wohngeld die Hilfebedürftigkeit im Sinne des § 9 SGB II oder des § 19 Abs. 1 und 2 SGB XII vermieden oder beseitigt wird (siehe § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 WoGG), sind im Schuljahr 2019/2020 von der Zahlung des Entgelts für die Ausleihe befreit. Falls Sie zu diesem Personenkreis gehören und an dem Ausleihverfahren teilnehmen wollen, müssen Sie sich zu dem Verfahren anmelden und Ihre Berechtigung durch Vorlage des Leistungsbescheides oder durch Bescheinigung des Leistungsträgers - Stichtag 01.06. - bis zu der o. a. Zahlungsfrist nachweisen.
|
|
Schulanmeldung |
|
|
x Corona Informationen |
Hier finden Sie aktuelle Elternbriefe und Informationen zum Thema Corona.
Hier finden Sie aktuelle Elternbriefe und Informationen zum Thema Corona. |