Schulelternrat 2024/25
1a | Frau Deeken | 1. | Ihmels | Anja |
2. | Fittje | Carina | ||
1b | Frau Henken | 1. | Kramer | Michael |
2. | Hußmann | Meike | ||
2a | Frau XXX | 1. | Schönbächler | Maximilian |
2. | Hörner | Margarita | ||
2b | Herr Steenken | 1. | Gerdes | Sarah |
2. | Kramer | Anna | ||
3a | Frau Fricke | 1. | Zimmermann | Elke |
2. | Speidel | Christine | ||
3b | Herr Tellmann | 1. | Neumann | Manfred |
2. | Kramer | Jana | ||
4a | Frau Pollmann | 1. | Wolf | Mario |
2. | Oltmanns | Tanja | ||
4b | Herr Gill | 1. | Kramer | Birgit |
2. | Wessels | Miriam |
Elternratsvorsitzende: Frau Sarah Gerdes
Stellv. Vorsitzende: Herr Manfred Neumann
Vertreter der Gesamtkonferenz:
Der Schulelternrat(§ 90, § 94 NSchG) wird nicht gewählt, sondern aus den Vorsitzenden der Klassenelternschaften gebildet. Nach § 90 NSchG - Regelung durch besondere Ordnung - kann der Schulelternrat u.a. beschließen, dass dem Schulelternrat zusätzlich zu den Vorsitzenden der Klassenelternschaften oder an deren Stelle ihre Stellvertreter angehören. Diese haben dann selbstverständlich auch Rede-, Antrags- und Stimmrecht. Ein entsprechender Beschluss des Schulelternrates sollte dann auch Bestandteil der Geschäftsordnung des Schulelternrates sein.
Aufgaben (§ 96 NSchG)
Der Schulelternrat erörtert alle die Schule und die Schülerschaft betreffenden Fragen; vor allem muss der Schulelternrat vor wichtigen Entscheidungen in der Schule - z.B. bei Aufstellung von Grundsätzen für die Leistungsbewertung, bei Änderungen der Organisation in der Schule, z.B. bei der Teilung von Klassen, bei der Einführung von neuen Schul-büchern - gehört werden. Der Schulelternrat kann in Versammlungen aller Erziehungsberechtigten der Schüler der Schule über seine Tätigkeit berichten.
Erörterungspunkte für den Schulelternrat können grundsätzlich alle schulischen Fragen sein, u.a.
Schulordnung / Schulprogramm / Schulprofil
Probleme der Pausenaufsicht
Unterrichtsversorgung / Unterrichtsausfall
Stundenpläne
räumliche und sächliche Ausstattung der Schule
Gestaltung von Schulhöfen
Schulleben / Schulkultur
Vorbereitung / Vorberatung von Tagesordnungspunkten von Gesamtkonferenzen, und Fachkonferenzen
gemeinsamer Erziehungsauftrag von Elternhaus und Schule.
Der Schulelternrat wählt für 2 Schuljahre
die Vorsitzende/ den Vorsitzenden und
deren Stellvertreterin/ dessen Stellvertreter (einen oder mehrere)
...aus der Mitte der Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler der Schuledie Elternvertreter*in und deren Stellvertreter*in in der Gesamtkonferenz
die Elternvertreter*in und deren Stellvertreter*in für die jeweiligen für die gesamte Schule zuständigen Teilkonferenzen (z.B. Fachkonferenzen)
Elternvertreter*in und Stellvertreter*in für den Lehrer-Eltern-Schüler-Ausschuss (§ 39 NSchG).
Aufgaben des Vorsitzenden
er beruft die Sitzung des Schulelternrates ein und leitet sie
er führt Beschlüsse des Schulelternrates aus
er führt Gespräche mit der Schulleitung über Angelegenheiten der Schule und des Unterrichtes
er informiert die Elternschaft der Schule über wichtige Vorhaben
er unterstützt die Mitglieder des Schulelternrates bei ihrer Arbeit
er vertritt die Elternschaft der Schule nach innen und außen.
Aufgaben des/der Stellvertreter(s)
Auch hier gilt - wie in der Klassenelternschaft -, dass Stellvertreter keine herausgehobenen Funktionen haben. Bei Verhinderung des Vorsitzenden vertritt er diesen; bei Ausscheiden des Vorsitzenden ist er tätig bis zur Neu- (Nach-)wahl eines Vorsitzenden (siehe Elternwahlordnung § 5).