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Schulvorstand 2022 - 2024

 

 

Erziehungsberechtigte:

 

Mitglied Stellvertreter/in
Birgit Kramer Swetlana Rudak

Jana Kramer

Nina Fugel

Miriam Wessels

Tanja Tepe
Kerstin Janßen Cornelia Bötel
   

Lehrkräfte:

 

 
Mitglied Stellvertreter/in
Monika Olling  

Lisa Deeken

Laryssa Bieling
Lisa-Marie Fricke Simone Pollmann
Helmut Tellmann Benjamin Gill

 

 

 

Vertreter der Gesamtkonferenz: 

Tanja Tepe, Miriam Wessels, Kerstin Janßen, Swetlana Rudak

 

 

 

An jeder Schule mit mindestens vier Vollzeitlehrkräften ist ein Schulvorstand einzurichten. Hat eine Schule weniger als vier Vollzeitlehrkräfte, so nimmt die Gesamtkonferenz die Aufgaben des Schulvorstandes wahr. Die Zusammensetzung des Schulvorstandes ist in § 38 b NSchG geregelt. An den allgemein bildenden Schulen hat der Schulvorstand je nach Anzahl der Vollzeitlehrkräfte an der Schule 8 bis 16 Mitglieder. Er besteht zur einen Hälfte aus Vertreterinnen und Vertretern der Lehrkräfte (Schulleiter/in und die von der Gesamtkonferenz gewählten Lehrkräfte) und zur anderen Hälfte aus Vertreterinnen und Vertretern der Erziehungsberechtigten sowie der Schülerinnen und Schüler. An den Grundschulen setzt sich der Schulvorstand jeweils zur Hälfte aus Vertreterinnen und Vertretern der Lehrkräfte sowie der Erziehungsberechtigten zusammen.

 

Dem Schulvorstand obliegt die wichtige Aufgabe, die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten. Die Entscheidungsbefugnisse des Schulvorstandes sind in § 38 a Abs. 3 NSchG abschließend festgelegt. Der Schulvorstand entscheidet u. a. über den von der Schulleiterin/dem Schulleiter aufgestellten Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel, die Zusammenarbeit mit anderen Schulen, Schulpartnerschaften, die Ausgestaltung der Stundentafel, Grundsätze für die Durchführung von Projektwochen, für die Werbung und das Sponsoring in der Schule und für die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule nach § 32 Abs. 3 NSchG .

 

Aufgaben des Schulvorstandes

  1. Im Schulvorstand wirken der Schulleiter oder die Schulleiterin mit Vertreterinnen oder Vertretern der Lehrkräfte, der Erziehungsberechtigten sowie der Schülerinnen und Schüler zusammen, um die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten.

  2. Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet den Schulvorstand über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Umsetzung des Schulprogramms sowie den Stand der Verbesserungsmaßnahmen nach § 32 Abs.3.

  3. Der Schulvorstand entscheidet über
    • die Inanspruchnahme der den Schulen im Hinblick auf ihre Eigenverantwortlichkeit von der obersten Schulbehörde eingeräumten Entscheidungsspielräume,
    • den Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel und die Entlastung der Schulleiterin oder des Schulleiters,
    • Anträge an die Schulbehörde auf Genehmigung einer besonderen Organisation,
    • die Zusammenarbeit mit anderen Schulen,
    • die Führung einer Eingangsstufe,
    • die Vorschläge an die Schulbehörde zur Besetzung der Stelle der Schulleiterin oder des Schulleiters, der Stelle der ständigen Vertreterin oder des ständigen Vertreters sowie anderer Beförderungsstellen,
    • die Abgabe der Stellungnahmen zur Herstellung des Benehmens bei der Besetzung der Stelle der Schulleiterin oder des Schulleiters und bei der Besetzung der Stelle der ständigen Vertreterin oder des ständigen Vertreters,
    • die Ausgestaltung der Stundentafel,
    • Schulpartnerschaften,
    • die von der Schule bei der Namensgebung zu treffenden Mitwirkungsentscheidungen,
    • Anträge an die Schulbehörde auf Genehmigung von Schulversuchen sowie
    • Grundsätze für
      • die Tätigkeit der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Grundschulen,
      • die Durchführung von Projektwochen,
      • die Werbung und das Sponsoring in der Schule und
      • die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule nach § 32 Abs. 3.

      •  
  4. Der Schulvorstand macht einen Vorschlag für das Schulprogramm und für die Schulordnung. Will die Gesamtkonferenz von den Entwürfen des Schulvorstandes für das Schulprogramm oder für die Schulordnung abweichen, so ist das Benehmen mit dem Schulvorstand herzustellen.

 

Die wichtigsten Antworten und Fragen zum Schulvorstand sind auf der Homepage des  Niedersächsischen Kultusministeriums zu finden.