Aktuelle Informationen der Schulleitung 09/2023
Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
Abholzeit nach dem Unterricht
verstärkt beobachten wir, dass Eltern, die ihre Kinder abholen wollen, schon sehr früh vor Unterrichtsschluss sowohl nach der 5.Stunde um 12:35 Uhr als auch nach dem Ganztag um 15:15 Uhr an der Schule sind und sich frei, oft auch noch mit jüngeren Geschwisterkindern auf dem Schulgelände zwischen den schulpflichtigen Kindern bewegen. Dies stört den Unterrichtsablauf, der bei gutem Wetter durchaus auch draußen stattfinden kann. Die Kinder sind in ihrer Konzentration gestört, sehen schon „Mama“ oder einen anderen Abholenden und konzentrieren sich nicht mehr auf ihre Aufgabe oder auf ihr Spiel. Wir möchten Sie deshalb bitten, immer außerhalb des Schulgeländes auf Ihr Kind zu warten und das Schulgelände nicht vor 12:35 Uhr bzw. 15:15 Uhr zu betreten.
Hunde auf dem Schulgelände
Weiterhin bringen viele ihren Hund beim Bringen am Morgen oder beim Abholen am Mittag mit und gehen damit übers Schulgelände. Hunde sind auf dem Schulgelände grundsätzlich nicht erlaubt.
Rauchen im Sichtbereich der Schule
"Das Rauchen… ist im Schulgebäude und auf dem Schulgelände… verboten. RdErl. d. MK vom .2005 - 23-82 114/5 Bezug: Erl. v. 9.1.1989 – 304-82114/4 (SVBl. S. 31) -
Der Bildungsauftrag der Schule umfasst auch den verantwortungsbewussten Umgang mit der eigenen Gesundheit. Eltern und Lehrkräfte sind für Kinder Vorbilder, die das Verhalten der Jüngeren beeinflussen. Der Gesundheitsschutz für die uns anvertrauten Schülerinnen und Schüler ist uns sehr wichtig und deshalb sollten wir Erwachsene unsere Vorbildfunktion einnehmen. Das Verbot auf dem Schulgelände bringt wenig, wenn im Bereich des Busbahnhofs und auf der gegenüberliegenden Straßenseite im Blickfeld der Kinder geraucht wird. Deshalb möchte ich Sie bitten, im Sichtbereich der Schule komplett auf das Rauchen zu verzichten.
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Monika Olling
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